Menu
Fahrschule-Wernigerode Fahrschule-Wernigerode
Führerscheinklassen Führerscheinklassen
Kurse / Öffnungszeiten Kurse / Öffnungszeiten
Geschenk-Gutscheine Geschenk-Gutscheine
Impressum Impressum
Kontakt Kontakt
Klassen

Folgende Führerscheinklassen

bieten wir an

Führerscheinklassen B
Führerscheinklassen BE
Führerscheinklassen A
Führerscheinklassen A1

Führerscheinklassen M

Führerscheinklassen Mofa

Führerscheinklassen

Folgende Führerscheinklassen bilden wir aus:

Führerscheinklasse  AM:

Dieser Führerschein ist nur in Sachsen-Anhalt,Sachsen und Thüringen gültig

Mit der neuen Klasse AM könnt ihr alle Simsonmodelle und Roller mit

Automatikgetriebe bis 50 kubikzentimeter und 45 km/h fahren.

Das Mindestalter beträgt 15 Jahre.

Führerscheinklasse A1: Leichtkraftrad bis 125 ccm und maximal 11 kW

Bisher waren für die 16- und 17jährigen Fahrer die Höchstgeschwindigkeit auf max. 80 km/h beschränkt. Mit der neuen Regelung ab dem 19. Januar 2013 entfällt die Geschwindigkeitsbeschränkung. Weiterhin bleibt die Motorgröße bei 125 ccm. Führerscheine der Klasse 3 und 4 vor dem 01.04 1980 dürfen diese Klasse weiterhin fahren, da sie mit eingeschlossen ist.

Das Mindestalter beträgt 16 Jahre.

Führerscheinklasse A2

Die neue Bezeichnung lautet  A2. Weiterhin ist das der Einstiegsführerschein in den Motorradbereich für die 18 jährigen. Die bisherige Leistungsbeschränkung von max.25 kW / 34PS wird auf 35 kW / 48PS angehoben. Das Motorrad muss dann mindestens 175 Kg wiegen. Neu ist dann auch die Regelung wer zwei Jahre den A1 hat oder den Klasse 3 vor dem 01.04.1980 braucht keine Ausbildung und muss nur die praktische Prüfung ablegen. Theorie (Ausbildung und Prüfung) entfällt.

Führerscheinklasse A

Dieser Schein heißt dann A. Diese Führerscheinklasse berechtigt zum Führen von Motorrädern mit unbegrenzter Leistung. Der Direkteinstieg in diese Klasse ist ab dem 19.Januar 2013 dann bereits für 24 jährige möglich. Alle, die ab diesem Datum von der Klasse A2 kommen und eine zweijährige Fahrpraxis haben, müssen erneut eine praktische Prüfung für die Klasse A (unbegrenzte Leistung) ablegen.

Fazit:

Alle, die vor dem 19. Januar 2013 ihren A2 (jetzt A beschränkt) machen, können nach zweijähriger Fahrpraxis ohne Prüfung ihren A erhalten. Wer in dieser Wartezeit über das Datum 19. Januar 2013 kommt, kann sogar ab diesem Datum die Leistungsbeschränkung von 35 kW ausnutzen.

Wer ab dem 19. Januar 2013 einen Führerschein erwirbt, bekommt ihn zeitlich begrenzt auf 15 Jahre. Sie muss dann neu beantragt werden, wird aber ohne Untersuchung verlängert. Wird der Antrag zur Verlängerung vergessen, erlischt die Fahrerlaubnis automatisch. Alle älteren Führerscheine (vor dem 19. Januar 2013) müssen bis spätestens 2033umgetauscht werden und unterliegen dann dem 15 Jahre Zyklus.

Führerscheinklasse B

Wenn du einen Führerschein der Klasse B besitzen möchtest, darfst du nicht nur Pkw fahren, sondern z. B. auch Anhänger bis maximal 750 kg. Da du mit der Klasse B außerdem automatisch auch die Führerscheinklassen AM und L besitzt, sind z. B. auch viele Kleinkrafträder und landwirtschaftliche Zugmaschinen bis 40 km/h erlaubt.

B196 Erweiterung

Seit Anfang 2020 besteht die Möglichkeit, die Klasse B um die Schlüsselzahl 196 erweitern zu lassen. Diese berechtigt dich zum Führen von leichten Motorrädern, ohne dass du dafür einen Motorradführerschein erwerben musst. Somit stellt B196 keine neue Fahrerlaubnisklasse dar, sondern ist eine Erweiterung der bereits existierenden Klasse B. 

Vorraussetzungen: Mindestalter 25 Jahre, mind. 5 Jahre eine Fahrerlaubnis der Klasse B, Fahrerschulung für das Führen von Krafträdern der Klasse A1 (neun Unterrichtseinheiten (4 theoretische, 5 praktische) von jeweils 90 Minuten

Schnupper-Untericht
Fahrschule Wernigerode
Benutzername:
User-Login
Ihr E-Mail
*